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Kinderkrankenpflege nach SGB V und SGB XI

Die häusliche Kinderkrankenpflege ergänzt und unterstützt eine ärztliche Therapie. Sie begleitet das Kind in seinem täglichen Leben – beispielsweise zu Hause, in der Schule oder im Kindergarten. Die Art und den Umfang der Pflegeleistungen sowie die Kostenübernahme durch Krankenkassen bzw. die Pflegekasse beschreiben das fünfte und das elfte Buch des Sozialgesetzbuchs.

 



Häusliche Krankenpflege nach SGB V


(§ 37 SGB V)
Das fünfte Buch (V) des Sozialgesetzbuchs (SGB) regelt die gesetzliche Krankenversicherung, Paragraf 37 befasst sich mit der häuslichen Krankenpflege. Der Gesetzestext ist im Wortlaut z. B. auf www.juris.de nachzulesen.

Unsere Behandlungspflege nach ärztlicher Anordnung umfasst im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V beispielsweise:

 

  • Injektion subkutan
  • Injektion intramuskulär
  • Dekubitusversorgung, Stadium 1, 2, 3 und 4 (nach NPUAP)
  • Umschläge und Wickel, z. B. zur Wärme-/Kältetherapie
  • Einlauf (Klistiere, Klysmas, Hebe- und Senkeinlauf)
  • digitales Ausräumen
  • parenterale Ernährung richten und verabreichen
  • Pflege von zentralen Venenkathetern, z. B. Port- oder Broviacsystemen
  • Überwachung von Infusionstherapien, Portsystemen 
  • Versorgung von Beatmungspatienten (via Maske oder Tracheostoma)
  • Tracheostomapflege
  • Wechsel von Trachealkanülen
  • Tracheales, orales, nasales Absaugen der oberen Atemwege
  • Überwachung der Vitalparameter (Temperatur, Puls, Atemfrequenz, Blutdruck)
  • Monitoring: Puls, Sauerstoffsättigung, Atemfrequenz 
  • Richten und Verabreichen von Medikamenten
  • Verabreichung von Bedarfsmedikamenten 
  • Verabreichung von medizinischen Sprays
  • Verabreichung von Inhalationen
  • Verabreichung von Augen-, Nasen- und Ohrentropfen
  • medizinische Einreibung mit Pasten, Salben, Gels
  • Wundversorgung (Wechsel der Verbände, Wundreinigung)
  • Legen eines Blasenverweilkatheters einschließlich Blasenspülung und Katheterpflege
  • Legen eines Einmalkatheters
  • Anus-praeter-Versorgung
  • neurologische Krankenbeobachtung
  • spezielle Krankenbeobachtung
  • Gewichtskontrollen
  • Bilanzierung (Ein- und Ausfuhr von Flüssigkeit)
  • Legen und Pflegen von nasogastralen Magensonden
  • Stomapflege inkl. Sondenpflege (u. a. Gastrostoma, Jejunostoma, beispielsweise PEG, PEJ, Button, Gastrotube, Ponskysonden)
  • Sauerstofftherapie (via Brille, Maske, als Vorlage)
  • atemstimulierende Maßnahmen (Kontaktatmung, Vibration, Thoraxmobilisation, Thoraxkompression, Drainagelagerung)

 


 

Häusliche Krankenpflege nach SGB XI

 

(§§ 36–40 und 45 SGB XI)
Das elfte Buch (XI) des Sozialgesetzbuchs (SGB) ist die gesetzliche Grundlage der sozialen Pflegeversicherung. Die Leistungen bei häuslicher Pflege beschreiben die Paragrafen 36 bis 40 und 45 (vergleiche z. B. www.juris.de).

 

Dies sind vor allem

  • die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung durch eine häusliche Pflegehilfe,
  • der Pflegeberatungseinsatz (§ 37.3) durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung, um die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und die häuslich pflegende Person fachlich zu unterstützen,
  • die Verhinderungspflege, also die häusliche Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson,
  • die Betreuungsleistung für Kinder mit erhöhtem Betreuungsbedarf,
  • die Pflegeberatung/individuelle Schulung zur Unterstützung und Anleitung pflegender Personen, die bei beantragter oder genehmigter Pflegestufe kostenlos ist, sowie
  • Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen.

 

Zu unseren Leistungen der Grundpflege gehören beispielsweise:

 

  • Ganz- und Teilwaschung (liegend, sitzend und/oder stehend)
  • Duschen, Baden
  • Mund-, Zahn- und Lippenpflege
  • Haut-, Haar- und Nagelpflege
  • Mobilisation
  • Ankleiden, Auskleiden
  • Hilfe bei Nahrungsaufnahme, mundgerechtes Vorbereiten der Nahrung, insbesondere das Zubereiten von Säuglingsnahrungen 
  • Vorbereiten und Verabreichen von Sondennahrung über nasogastrale/orogastrale Sonden, PEG-Sonden, Button, Ponskysonde und Jejunalsonden
  • Ausscheidungen – Überwachung und allgemeine Hilfestellung 
  • körper- und situationsgerechtes Lagern
  • aktive/passive Bewegungsübungen
  • prophylaktische Maßnahmen wie Dekubitusprophylaxe, Pneumonieprophylaxe, Thromboseprophylaxe, Kontrakturenprophylaxe, Soor- und Parotitisprophylaxe
  • Pflegemaßnahmen bei infektiösen Patienten mit Entsorgung des infektiösen Materials einschließlich Desinfektion und Belehrung der Angehörigen
  • Gesundheitsberatung
  • Ernährungsberatung und -überwachung

Wiebke B.

Mutter von Hedda

 

„Wir sind seit dem ersten Tag bei Bärenstark, weil man mich als Mutter ernst nimmt und mein Kind altersgerecht und trotzdem liebevoll gepflegt wird. Als Mutter finde ich immer ein offenes Ohr, egal mit welchem Problem oder Frage ich mich an das Pflegeteam wende.“

„Das Team von Bärenstark nimmt
eine außergewöhnliche Situation und
macht durch Respekt für das Leben,
einfühlendes Zuhören und herzliche
Mitarbeit ein normales Familienleben
daraus. Was für ein Geschenk!“

Familie D., Eltern von Lucy
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